Wechseln oder nicht wechseln – das ist hier die Frage!

Nun ist sie da, die neue Prüfungsordnung! Doch was es für den Einzelnen bedeutet, gilt es zu klären! Schon die wildesten Gerüchte kursierten im Unigebäude, aber wie schon ein gewisser Chefredakteur sagte: „Fakten, Fakten, Fakten, und an die Leser denken!“

Grundstudium

Drittsemester können jeweils bei der Anmeldung für die Klausuren, also Ende Wintersemsters 00/01 und noch mal Ende Sommersemesters 01, wählen, ob sie die Klausuren und somit das Vordiplom nach der alten oder neuen Prüfungsordnung schreiben wollen.

Diejenigen, die bei der alten Prüfungsordnung bleiben, wechseln aber automatisch mit dem Eintritt ins Hauptstudium zur neuen Prüfungsordnung. Nicht bestandene Klausuren des Grundstudiums können im Hauptstudium, während der Student schon weiter nach der neuen Prüfungsordnung studiert, noch nach der alten Prüfungsordnung abgelegt werden.

Jeder, der sich entscheidet, im Grundstudium zur neuen Prüfungsordnung zu wechseln, schreibt die ehemaligen Teilklausuren BWL 2 und vielleicht auch noch mal BWL 1 nun als Teilklausuren.

Hierbei ist zu beachten, dass, wenn die Blockklausur BWL 1 nicht insgesamt bestanden, aber in Blockteilklausuren die erforderliche Punktzahl erreicht wurde, diese Teilklausuren bei einem Wechsel von alter zu neuer Prüfungsordnung als nicht bestanden gelten. Es müssen dann also noch mal alle 4 Klausuren (Einführung in die BWL, Fallstudien, Produktionstheorie und Kostenrechnung) geschrieben werden!

Nach der alten Prüfungsordnung besteht die Blockklausur BWL 2 aus „Jahresabschluss und Handelsbilanzen“, „Absatztheorie“ und „Finanzierung und Investition“. Hingegen kommt bei der neuen Prüfungsordnung zu diesen drei Klausuren der ehemaligen Blockklausur noch die Vorlesung und Klausur „Organisations- und Entscheidungstheorie“ dazu.

Gehen wir noch einmal von dem Fall aus, dass die Blockklausur BWL 1 einmal nicht bestanden wurde. Nun hat der Student nach der alten Prüfungsordnung noch zwei Versuche. Wechselt er zur neuen Prüfungsordnung, so kann er zwei der vier ehemaligen Teilprüfungen noch zweimal schreiben und zwei Teilprüfungen dreimal schreiben. Hierbei ist es irrelevant welche er nun zwei- oder dreimal schreibt.

Hat der Student die Blockklausur BWL 1 zweimal nicht bestanden, kann er zur neuen Prüfungsordnung wechseln. Dann kann er zwei Teilklausuren noch einmal, und zwei Teilklausuren noch zweimal schreiben. Mit anderen Worten, er muss nun mindestens zwei Teilklausuren bestehen. Fällt er aber in drei Teilklausuren durch, zählt eine dieser drei nicht bestandenen Klausuren als Freischuss. Es sind insgesamt zwei Freischüsse möglich, doch dürfen sie nicht in einem Fachgebiet liegen.

Unter Freischuss ist eine endgültig nicht bestandene Klausur zu verstehen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Vordiplom erst erreicht wird, wenn alle Klausuren oder fast alle Klausuren bestanden und maximal zwei Klausuren endgültig nicht bestanden sind (Freischüsse).

Des weiteren fordert die neue Prüfungsordnung das Studium Generale, wobei 4 Semesterwochenstunden, also 2 Veranstaltungen im Grundstudium nachgewiesen werden müssen. Das gilt für Erstsemester, sowie für Drittsemester, die jetzt zur neuen Prüfungsordnung wechseln. Unter Studium Generale sind Vorlesungen an anderen Fakultäten, Sprachkurse etc. zu verstehen.

Hauptstudium

Studenten, die schon nach der alten Prüfungsordnung das Vordiplom bestanden haben, können wählen, ob sie das Diplom nach der neuen Prüfungsordnung ablegen, oder bei der alten Prüfungsordnung bleiben. Deswegen werden Diplomvorprüfungen und Diplomprüfungen zum letzten Mal im Anschluss an das sechste auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Prüfungsordnung (WS 00/01) folgende Semester nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt. Die Wahlmöglichkeit zur neuen Prüfungsordnung zu wechseln oder nicht, besteht bis zur Anmeldung zu den Prüfungen im Sommersemester 2001.

Studenten, die das Vordiplom schon nach der alten Prüfungsordnung abgelegt haben und in diesem Semester in das Hauptstudium eingetreten sind, können jetzt noch nach der alten Prüfungsordnung die ABWL-Klausur über die vier Teilbereiche schreiben und parallel dazu Kreditpunkt-Veranstaltungen (neue Prüfungsordnung) besuchen und auch solche Klausuren schreiben.

Wenn der Student mit bestandener ABWL-Klausur und Kreditpunkt-Klausuren zur neuen Prüfungsordnung wechselt, gelten mit der ABWL-Klausur (alte Prüfungsordnung) die 7 ABWL-Teilklausuren der neuen Prüfungsordnung als bestanden. Dazu werden auch die schon belegten Kreditpunkt-Klausuren nach der neuen Prüfungsordnung normal gewertet. Die Kreditpunkt-Klausuren gelten aber nur als bestanden, wenn der Student auch zur neuen Prüfungsordnung wechselt.

Studenten der BWL haben beim Wechsel zur neuen Prüfungsordnung nun auch die Möglichkeit in der AVWL die zwei Pflichtfächer beliebig aus den drei Fachgebieten (Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft) zu wählen.

Ein Wechsel zur neuen Prüfungsordnung hat zur Folge, dass in der BWL das Kreditpunktsystem eingeführt wird. Hierbei werden für eine nicht bestandene Blockklausur Maluspunkte im Umfang der Hälfte der Kreditpunkte berechnet, die sich aus den in den Blockklausuren abgeprüften Semesterwochenstunden ergeben würden.

Insgesamt müssen im Hauptstudium der VWL und BWL 72 Kreditpunkte erworben werden.

Dabei dürfen in der VWL nicht mehr als 36 und in der BWL nicht mehr als 32 Maluspunkte erreicht werden.

Klausurtermine

Abseits der Regelungen für Haupt- oder Grundstudium müssen die einzelnen Lehrstühle entscheiden, ob sie die Klausuren am Ende der Vorlesungszeit jedes Semester anbieten, oder ob sie die Klausuren am Anfang und noch mal am Ende der Semesterferien nur jedes zweite Semester anbieten. Eine Entscheidung für eine der beiden Varianten soll längere Zeit für den Lehrstuhl gelten.

Wirtschaftsinformatikauflage

Studenten, die ab WS 00/01 mit abgeschlossenem Vordiplom von einer anderen Universität an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der HU wechseln, müssen nicht mehr die Wirtschaftsinformatikklausur aus dem Grundstudium nachholen.

Abschließend möchte ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die von mir dargestellten „Fakten“ ohne Gewähr sind!

Sprechzeiten

Die Sprechzeit des Prüfungsausschusses ist jeden Mittwoch von 10 bis 11 Uhr.
Anträge können von Montag bis Donnerstags von 10 bis 12 in Raum 119 abgegeben und abgeholt werden.

fw