Brandschutztür und andere überfällige Bestimmungen

Oft bin ich ja nun wirklich nicht an der Uni, das kann zum einen an den frühen VL, ich sage bloß einstellige Zeitangaben und vielleicht auch am steinigen, zum Schlafen wirklich ungeeignetem, Fußboden im 201 liegen. Die Gründe mögen vielfältig sein, aber diese Tür, dass ist mir gleich aufgefallen, kurz vor dem rechten Seitenflügel im zweiten Obergeschoß, ist NEU.

Schick, schick, dachte ich so bei mir, aber was soll das? Veredelter Stahl, feinstes Panzerglas (ich kenne mich mit solchen Dingen aus) bis zur Decke und absolut sicher - ob dort der Sonderforschungsbereich beginnt? Mittlerweile weiß ich es besser, keine sonderbare Forschung, auch keine moderne Kunst, nur eine Brandschütztür. Wäre ja auch zu einfach gewesen sich, über die Wendeltreppe oder den offenen 202 in den SFB hineinzuschleichen.

Doch dies war nicht die einzige überfällige Bestimmung. Veränderungen in weit größerem und kostspieligerem Ausmaß kommen auf unsere Fakultät zu.

So ist vor Jahren ein Gesetz verabschiedet worden, dass alle Berliner Universitäten verpflichtet, ihre Räumlichkeiten behindertengerecht einzurichten.

So ist der Putzraum im EG (rechts neben dem Aquarium), den bestimmt noch keiner von euch von innen gesehen hat, eigentlich das Behinderten-WC.

Stellt euch vor ihr sitzt im Rollstuhl oder seid "bloß" mit Krücken unterwegs, ihr würdet nicht mal durch die Eingangstür kommen, geschweige denn in den 201. Und selbst wenn, wo würdet ihr am liebsten den Fluchtweg versperren?

Um diesen Zustand zu ändern, müssten - nach Gesetz - Fahrstühle, automatische Türen und Schweller eingebaut werden. Aber da von all diesen Dingen noch lange nichts zu sehen ist, müssen behinderte Studenten, die an unserer Fak eingeschrieben sind, trotz Zulassung, den weiten Weg zur FU oder TU auf sich nehmen und dort studieren. Diese Tatsache ermöglicht also die Nutzung des Behinderten-WCs als Putzraum.

HP.